Anwendungsregeln für ätherische Öle
1. Dosierungsempfehlungen (teilweise starke Unterschiede je nach Literaturquelle und Hersteller der Öle)
- Ultraschalldifuser – max. 10 Tropfen ätherisches Öl, 20 – 60 Minuten (je nach Öl und Raumgröße)
- Inhalation – 1 Tr. äth. Öl in 1 Liter heißes Wasser, ca. 5 – 10 Min. mit geschlossenen Augen inhalieren
- Massagen – allgemein wird empfohlen, 1% (bei Kindern 0,5%) in fettem Öl vermischen
- Bäder – Teilbäder max. 4, Vollbäder max. 10 Tr., in einen Emulgator (z.B. 1 Eßl. Salz, Sahne, Honig) geben dann erst ins Wasser
- Therapie – nur mit absolut 100% reinen, unverfälschten Ölen arbeiten, je nach Öl und Anwendungsgebiet wenige Tr. auch pur anwendbar (bei entsprechender Fachkenntnis und Therapieerlaubnis)
2. Die Ölfläschchen immer fest verschlossen und lichtgeschützt an einem kühlen Ort aufbewahren. So können ätherische Öle ihre Kraft über viele Jahre bewahren und bilden nicht so schnell hautreizende Substanzen wie Peroxide. Teebaumöl sollte regelmäßig ausgetauscht werden, da es bei falscher Lagerung zu schneller Peroxidbildung neigt.
3. Immer eine Flasche V-6, oder reines Pflanzenöl griffbereit haben, wenn ätherische Öle verwendet werden. Bei Hautirritationen können somit sofort die ätherischen Öle mit Pflanzenöl verdünnt werden. Kein Wasser verwenden, da Wasser die Wirkung der Öle verstärken kann (außer in den Augen).
4. ätherische Öle immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
5. Ätherische Öle bei Kindern unter 6 Monaten nicht anwenden, bei Kindern unter 7 Jahren immer mit fetten Ölen verdünnen (siehe oben).
6. Ätherische Öle nicht in die Augen oder Ohren geben und keine Kontaktlinsen berühren oder die Augen reiben, solange die Öle auf den Fingern sind.
7. Bei Kleinkindern unter 7 Jahren und Erwachsenen mit obstruktiven Erkrankungen folgende Öle nicht bzw. nicht pur verwenden: Kampfer und Schopflavendel (über 30% Borneon); Galgant, Ravintsara ct. cineol, Kardamom, Eukalyptus globus, Lorbeer, Ysop, Cajeput, Myrte, Rosmarin ct. cineol (unverdünnt), Salbei (über 30% 1,8-Cineol/Eukalyptol); Ackerminze, Pfefferminze (unverdünnt – über 30% Menthol). Diese Öle können die Atemwege so sehr reizen, dass sie vermehrt Schleim bilden. Dadurch verengen sich die Atemwege!
8. Ätherische Öle mit einem hohen Phenolgehalt wie Oregano, Immortelle, Zimt, Thymian, Nelke (ca. 85%), Zitronengras, Bergamotte, Thieves (Diebe) und Immupower (Immunkraft), können bei unsachgemäßer Anwendung die Haut reizen und Leberwerte negativ beeinflussen.
9. „Heiße Öle“ wie Zimt und Nelke nie unverdünnt auf der Haut anwenden.
Bei Schwangerschaft vor der Verwendung ätherischer Öle den Arzt befragen und Anis, Basilikum, Cistrose, Dill, Eisenkraut, Kalmus, Kampfer, Koriander, Kümmel, Muskatellersalbei, Muskatnuss, Myrrhe, Nelke, Pfefferminz, Petersilie, Rosmarin, Salbei, Schafgarbe, Schopflavendel, Sellerie, Thymian ct. geraniol, Wacholder, Ysop und Zimt nicht oder nur im natürlichen Verdünnungsverhältnis von 1 bis 3% anwenden.
Bei Bluthochdruck sollten folgende Öle nicht verwendet werden; Rosmarin, Thymian, Ysop, Salbei.
Bei Krampfanfällen (Epilepsie) folgende Öle nicht verwenden: Rosmarin, Salbei, Schopflavendel, Wacholder, Salbei, Thuja, Kampfer, Ysop, Fenchel dürfen nicht verwendet werden und mit Basilikum und Pfefferminz vorsichtig arbeiten (stark verdünnen).
Hautreizungen: Zitrone, Orange, Mandarine, Bergamotte, Grapefruit, Angelika, Karottensamen, oder Mischungen, welche diese Öle beinhalten, (Joy, Inner Child etc.) können eine Hautreaktion oder Pigmentierung hervorrufen, wenn die Haut sofort UV Strahlung durch Sonnenlicht oder Solarium ausgesetzt wird (sie enthalten Furocumarine!), d.h. 12-24 Stunden warten.
Bei Neigung zu allergischen Reaktionen immer zuerst eine geringe Menge eines ätherischen Öls an der Innenseite der Unterarme austesten, bevor die Öle auf andere Körperstellen aufgetragen werden.
Die Fußsohlen sind eine der sichersten und effektivsten Stellen, an denen Öle angewendet werden können.
Absolute, unverfälschte Reinheit der Öle sowie biologischer Pflanzenanbau und modernste Destillation ist eine Grundvoraussetzung zum Schutz der Gesundheit!!!
Grundsätzlich immer die Anwendungsregeln des Herstellers beachten! Die Nutzung im persönlichen und therapiefreien Bereich kann jeder selbst entscheiden. Therapieren dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker!
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Aromatherapie
Aromatherapie bezeichnet die kontrollierte Anwendung ätherischer Öle, um die eigene und die Gesundheit anderer zu erhalten und Körper, Geist und Seele auf eine positive Art zu beeinflussen. Sie wird als Bestandteil der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) und der Komplementärmedizin, als ein „spezielles unkonventionelles Therapieverfahren“ gesehen. Das Spektrum der medizinischen Anwendung umfasst infektionäre, psycho-somatische, hormonelle und stoffwechselbezogene Erkrankungen. Die Anwendung ätherischer Öle ist allerdings wissenschaftlich und medizinisch noch umstritten und teilweise nicht bewiesen, sondern beruht oft auf Jahrtausende alten Erfahrungen.
Anwendungsformen
Perkutane Wirkung
- Bäder
- Einreibungen
- Massagen
- Wickel
Inhalative Anwendung
- Inhalation
- Raumbeduftung
Innerliche Anwendung
- Oral z.B. in Kapseln
- Anal als Zäpfchen
Gesetze
Zur Vermeidung der Gefährdung der Verbraucher und zum Schutz vor Täuschung und Irreführung, steht für den Staat die Fürsorgepflicht und damit der Verbraucherschutz im Vordergrund. Einerseits gilt der freie Wille des Anwenders und das Recht auf Zugang zu Produkten seiner Wahl und andererseits im medizinischen Bereich der Grundsatz der Therapiefreiheit des Arztes und Heilpraktikers.
- Arzneimittelgesetz
- Sie sind Arzneimittel wenn die medizinische Nutzung ausgelobt wird.
- Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung
- Wenn sie als chemische, unnatürliche Stoffgemische angeboten werden.
- Lebensmittelgesetz und Bedarfsgegenständegesetz
- Bei oralem Einsatz der ätherischen Öle. Nach diesem Gesetz dürfen die Öle sogar synthetisch oder natürlich sein. Sie dürfen aber keine Gesundheitsschädigungen verursachen.
- Europäische Kosmetikverordnung
- Wenn die Öle in Kosmetikprodukten und zur Körperpflege eingesetzt werden. Genau genommen sogar immer dann wenn sie den Körper berühren.
Aromatherapeut
Der Begriff ist in Deutschland als Berufsbezeichnung nicht geschützt, d.h. jeder könnte sich so nennen. Nicht jeder darf aber therapieren/heilen! Die Aromamassage und Aromaberatung darf jeder ausführen, solange er keine therapeutischen Versprechen dazu äußert und auch keine medizinischen Wirkungen suggeriert.
Berufsbezeichnungen ohne Heilerlaubnis
Aromapraktiker/in, Aromapfleger/in, Aromabehandler/in, Aromaberater/in, Duftberater/in
Begriffe
- „Behandeln“ – Ist nicht den Ärzten vorbehalten, z.B. darf eine Kosmetikerin ihre Kunden in ihrer Kosmetikpraxis behandeln.
- „Anamnese“ – Stellt eine Befunderhebung dar und ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt.
- „Vorgespräch“ – Darf und sollte jeder führen um Kontraindikationen herauszufinden.
- „Massieren“ – Darf jeder bei gesunden Menschen wenn es der Entspannung dient.
Die Ausführungen stellen einen groben Überblick dar, müssen nicht vollständig sein und gelten vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen!
Quelle: Diese Anwendungregeln wurden von Holger Tille, Aromapraktiker und Naturheiltherapeut, zusammengestellt